Verbandsbeteiligungen

Anstieg der Beteiligungen durch das neue „Windenergie-an-Land-Gesetz“

Der NABU-Landesverband ist eine auf Landesebene anerkannte Naturschutzvereinigung im Sinne des § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz und zugleich nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannt. Daher ist der NABU Saarland im Zusammenhang mit bestimmten behördlichen Planungsverfahren anzuhören und ihm Einblick in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben. Zu einem nicht unerheblichen Teil wird dieser jedoch auch bisweilen freiwillig in Planungen mit größeren Umweltauswirkungen einbezogen, wie das vor allen Dingen im Rahmen der Bauleitplanung der Kommunen der Fall ist. Für diese rechtlich nicht vorgeschriebenen und somit freiwilligen Beteiligungen der anerkannten Naturschutzvereinigungen erfolgt keine Pauschalvergütung seitens des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz in Höhe von derzeit 50 Euro pro Verfahren.
Im Jahr 2022 wurde der NABU Saarland insgesamt an 194 Planungsverfahren beteiligt. Damit liegt die Anzahl an Beteiligungen wieder über dem Niveau des Vorjahres (180). Nach einem geringfügigen Rückgang der Beteiligungsverfahren in den letzten Jahren, ist zwischenzeitlich wieder ein Anstieg zu verzeichnen, der tendenziell auch die nächsten Jahre anhalten wird.
Nachdem die Anzahl an abrechnungsfähigen Beteiligungen in den beiden Jahren zuvor noch konstant geblieben ist (2021: 33; 2020: 32), hat sie im Jahr 2022 wieder deutlich abgenommen. Lediglich 23 Beteiligungen konnten abgerechnet werden. Dementsprechend beträgt die Gesamtvergütung voraussichtlich 1.150 Euro. Im Jahr 2016 lag der rechnerische Vergütungsbetrag noch bei 4.000 Euro (damals 80 abrechnungsfähige Beteiligungen).
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass zum Vergleichsjahr 2016 ein deutlicher Rückgang der abrechnungsfähigen Beteiligungen zu verzeichnen ist, wenngleich die Anzahl an Verfahren in den vorangegangenen Jahren in etwa gleichblieb.
Der Anstieg der Beteiligungsverfahren im Vergleich zum Vorjahr liegt vor allem an der hohen Anzahl an Bauleitplanverfahren zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen, an denen wir freiwillig beteiligt wurden.
Eine starke Zunahme an Beteiligungsverfahren wird zudem in dem zweiten Sektor der Erneuerbaren, der Windenergie erwartet. Denn durch das neue „Windenergie-an-Land-Gesetz“ werden den Bundesländern verbindliche Flächenziele gesetzt. Bis 2032 muss das Saarland somit mindestens 1,8 % der Landesfläche für den Windenergieausbau bereitstellen. Die derzeit ausgewiesenen Konzentrationszonen und Vorranggebiete für Windenergie haben zwar bereits einen Anteil von 1,8 % der Landesfläche, zieht man allerdings die Flächen ab, bei denen ein Rotorüberschlag unzulässig ist, beträgt der Anteil nur noch 0,8 % der Landesfläche. Da der Rotorüberschlag in der Flächenermittlung zur Festlegung der Ausbauziele unberücksichtigt bleibt, muss das Saarland die Flächenkulisse zum Windenergieausbau mehr als verdoppeln.
Zur Umsetzung der vorgegebenen Ausbauziele hat die Landesregierung eine Flächenpotenzialanalyse zum Ausbau der Windenergie im Saarland  in Auftrag gegeben, die den Kommunen Potentialflächen aufweist, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 45b) grundsätzlich möglich ist. Die Kommunen bekommen bis 2027 die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der Ausbauziele, den Ausbau der Windenergie durch Ausweisung von Vorrangflächen selbst zu steuern. Danach wird der Windenergieausbau als privilegiertes Vorhaben auch ohne Ausweisung von Vorrangflächen möglich.
Da somit bis 2027 eine Vielzahl der Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung neue Konzentrationszonen für Windenergie ausweisen müssen, wird in dem Bereich mit einem starken Anstieg an nicht abrechnungsfähigen Beteiligungsverfahren gerechnet.
Hinzu kommt die Tatsache, dass die neuen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes zum beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land vermutlich gegen EU-Recht verstoßen. So wurde beispielsweise der in der Fachliteratur als kollisionsgefährdet eingestufte Schwarzstorch aus der Liste der kollisionsgefährdeten Arten gestrichen, was durch wissenschaftliche Aspekte nicht begründet werden kann.
Aber nicht nur die neuen Rechtsvorgaben zum beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land stellen eine große Herausforderung für den Naturschutz dar.
Bereits im Jahr 2022 hat uns das Ansiedlungsvorhaben des Batterieherstellers SVolt auf dem Linslerfeld in Überherrn beschäftigt, wo auf einer Fläche von mehr als 80 ha eine Batteriezellenfabrik entstehen soll. Neben der immensen Flächenversiegelung und damit verbundenen naturschutzfachlichen Auswirkungen, sind erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwassers zu erwarten. Die Plangenehmigungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen, es stehen weitere Beteiligungsschritte aus, die voraussichtlich Ende 2023 durchgeführt werden.
Daneben werden mit dem Umbau der Stahlindustrie oder der Ansiedlung des Chipherstellers Wolfspeed auf dem Kraftwerksgelände Ensdorf weitere richtungsweisende Großvorhaben umgesetzt, die artenschutzrechtliche Konflikte verursachen, die teilweise mit erheblichen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen verbunden sind, deren Funktionsfähigkeit oftmals in Frage gestellt werden muss.
Ein wichtiges Instrument für den Naturschutz auch in puncto Flächenversiegelung ist damit umso mehr der lang erwartete neue LEP Saarland, der die Teilbereiche Umwelt und Siedlung zusammenfasst und derzeit neu aufgelegt wird. Der NABU Saarland e.V. wird von seinen Beteiligungsrechten als anerkannter Naturschutzverband Gebrauch machen und mitunter eine erhebliche Reduzierung des Flächenverbrauchs fordern.