Naturschutzverträgliche Entwicklung der Windenergie im Saarland

Der NABU Saarland bekennt sich ausdrücklich zu einem Ausbau der Erneuerbaren Energien, der allerdings den Kriterien der Nachhaltigkeit genügen muss.

Zur Stromversorgung in Deutschland wird die Windenergie in den nächsten Jahren den Großteil (ca. 50 Prozent) des weiteren Ausbaus Erneuerbarer Energien leisten müssen. Mittelfristig muss eine zukunftsfähige, klimafreundliche und naturverträgliche Energieversorgung auf einem möglichst breiten Mix an Erneuerbaren Energien aufbauen (Wind, Sonne, Wasser, Biomasse, Erdwärme). Dies erfordert neben der verstärkten Realisierung von Energieeinsparungen eine intelligente Vernetzung und Integration verschiedener Systeme und Technologien zur effizienten Energieumwandlung und Nutzung Erneuerbarer Energien einschließlich der dezentralen Steuerung von Kraft-Wärme-Kopplung, Speicherung sowie Netzanpassung und -ausbau. Ziel auch des NABU ist es, im Saarland die Nutzung der Windenergie unter Wahrung der Belange des Naturschutzes deutlich auszuweiten und ihren Anteil am Bruttostromverbrauch bis 2020 ungefähr zu verdoppeln. Neue Anlagengenerationen ermöglichen dabei die Erschließung von Potenzialen für die Windenergie, die bisher undenkbar waren.

Neben den Ausschlussflächen in Schutzgebieten (v.a. Naturschutzgebiete, FFH- und Vogelschutz-Gebiete) und im Wald hat der NABU Saarland mit seinen Spezialisten weitere Bereiche aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für den Artenschutz als Tabuzonen für die Windenergienutzung erklärt.

Aus den übrig bleibenden Flächen ergeben sich schließlich die aus Artenschutzsicht vertretbaren Suchräume zum Ausbau der Windenergie im Saarland. Insbesondere in der Kappung der starren Abstandsregelung zu Siedlungen sieht der NABU noch erhebliche Potentiale. So hat dieser im Jahr 2006, wo immissionsschutzrechtlich möglich, bereits eine Halbierung auf 500 Meter Siedlungsabstand vorgeschlagen. Mögliche Alternativstandorte aus NABU-Sicht, die bisher noch gar nicht realisiert sind, finden sich entlang von Autobahnen (z. B. A1 und A8) sowie am Rand von Gewerbe- und Industrieflächen, ebenso auf Altindustrieflächen. Geht man von einem geschätzten Flächenbedarf von rund einem Prozent der Landesfläche für die Anlagen selbst und die erforderlichen Zuwegungen aus, sollte es nicht unmöglich sein, diese artenschutzverträglich zu entwickeln.Grundsätzlich sollte auch die Verdichtung bestehender Windparks (z. B. Wahlener Platte) in den unter Artenschutzgesichtspunkten weniger kritischen Gebieten ins Auge gefasst werden.

Fazit: Es ist aus Sicht des NABU Saarland möglich, den Konflikt zwischen Windenergienutzung und Naturschutz erfolgreich zu lösen und so die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien im Saarland zu fördern. Um dieses Ziel jedoch erreichen zu können, bedarf es auch weiterhin einer landesplanerischen Steuerung, und zwar auf der Grundlage von verlässlichen Populationsdaten windkraftrelevanter Arten. Wird der Artenschutz, insbesondere im Hinblick auf den Rotmilan und die heimische Fledermausfauna, aber weiterhin derart vernachlässigt wie in den vergangenen Jahren im Nordost-Saarland, droht allerdings ein nachhaltiger Akzeptanzverlust der Windenergie in saarländischen Naturschutzkreisen.