Am 10. September 2005 gründete der NABU Saarland die NABU-Stiftung Saarländisches Naturerbe. Neben der Möglichkeit von Zustiftungen und Spenden können Sie unsere Stiftung und damit beispielsweise Ihr Projekt Moselaue (siehe www.naturerbe-saar.de) auch mit einem Legat unterstützen.
Mit einem Legat, das Sie als "Zustiftung" kennzeichnen, leisten Sie einen Beitrag zum sogenannten Kapitalstock der Stiftung. Dieser darf zu keinem Zeitpunkt verwendet werden - lediglich die Kapitalerträge dürfen für Projekte eingesetzt werden. Im Rahmen eines Legats ist auch die Einrichtung eines Namensfonds zu Ihrem Gedenken oder zum Gedenken an eine andere Person möglich. Wir empfehlen hierbei einen Richtwert ab 75.000 Euro Mit einer testamentarischen Zustiftung tragen Sie in jedem Fall zu einer besonders nachhaltigen, generationenübergreifenden Sicherung des saarländischen Naturerbes bei.
... Informationen zur NABU-Stiftung Saarländisches Naturerbe
Wenn Sie die Sicherung der Naturparadiese im Saarland finanziell unterstützen möchten, besitzen Sie zwei Möglichkeiten: Entweder als "Zustiftung" in das Stiftungskapital. Dieses Kapital darf nicht ausgegeben werden. Nur die Erträge daraus stehen für Aktivitäten zur Verfügung. Oder als "Zuwendung" bzw. "Spende". Diese Gelder dürfen wir beispielsweise direkt für den Grundstückskauf in der Moselaue verwenden. Wenn Sie sich für eine Zustiftung entschieden haben, empfehlen wir Ihnen, Ihre Zustiftung schriftlich bei uns anzukündigen. Ein Schreiben hierzu könnte wie folgt lauten: "Ich möchte die Bemühungen der NABU-Stiftung Saarländisches Naturerbe zum langfristigen Erhalt unserer heimischen Natur unterstützen und zum Aufbau des Stiftungskapitals beitragen. In den nächsten Tagen werde ich der NABU-Stiftung einen Betrag in Höhe von XY Euro überweisen. Dieser Betrag ist eine Zustiftung. Er soll dem Stiftungskapital zugeführt und seine Erträge ausschließlich nach den Bestimmungen der Satzung der NABU-Stiftung Saarländisches Naturerbe verwendet werden." Zustiftungen sind die Grundlage jeder Stiftung - ohne sie macht eine Stiftung langfristig keinen Sinn.
Wenn Sie sich für eine Zuwendung bzw. Spende entschieden haben, genügt es, wenn Sie auf dem Überweisungsträger "Spende" oder "Zuwendung" notieren. Ein spezielles Schreiben an uns ist dann formal nicht erforderlich. Selbstverständlich freuen wir uns trotzdem über jede Kontaktaufnahme, sei dies für Rückfragen Ihrerseits oder für Angebote unsererseits an Sie, z.B. an Führungen in der Moselaue teilzunehmen. Spenden erhöhen die Flexibilität von Stiftungen - sie ermöglichen den Einsatz von Geldmitteln, wenn sie gerade benötigt werden.
Für Stiftungen generell und im Gründungsjahr speziell existieren besondere steuerliche Möglichkeiten: Zuwendungen unterliegen nicht der Begrenzung auf 5% des zu versteuernden Einkommens wie Spenden an gemeinnützige bzw. mildtätige Organisationen. Und im ersten Jahr der Stiftungsgründung, d.h. in unserem Fall bis zum 9.9.2006, können Zustiftungen in den Kapitalstock bis zu 306.000 Euro auf 10 Jahre gesplittet von der Steuer abgesetzt werden. Ab dem 10.9.2005 können Sie noch Zustiftungen bis zu 20.450 Euro jährlich absetzen, aber nur noch im Jahr der Zuwendung selbst.
Wenn wir Ihnen ein Faltblatt zum Thema zusenden sollen, Sie ein Gespräch mit uns führen oder einen Generationenvertrag mit der Natur abschließen möchten, wenden sie sich bitte an:
NABU Landesgeschäftsstelle, Wendelin Schmitt
Antoniusstr. 1866822 Lebach-NiedersaubachTel. 0 68 81 / 9 36 19 - 14, Fax -11