Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger*innen sind.
Auf Initiative von Transparency Deutschland e. V. haben zahlreiche Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger*innen sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur. Auch der NABU Saarland hat sich dem angeschlossen.
Selbstverpflichtung
Wir, der NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Saarland e. V., verpflichten uns im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Webseite stellen oder auf Anfrage elektronisch beziehungsweise postalisch versenden.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Der NABU setzt sich für die Erhaltung der biologischen Vielfalt mit all ihren Facetten ein – seien dies Tier- und Pflanzenarten, Ökosysteme, vom Aussterben bedrohte Haustierrassen oder Kulturpflanzensorten oder erhaltenswerte Landschaftsformen und Landschaftsbilder.
Dabei setzt der NABU auf Prinzipien wie „Schutz durch Nutzung“, „Kooperation statt Konfrontation“ oder „Naturschutz auf 100 Prozent der Fläche“ genauso wie auf eine deutliche Sprache auch in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik. Der NABU versteht sich somit im besten Sinne als „Anwalt für die Natur“.
... zur Satzung des NABU Saarland
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Wir sind wegen Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Tierschutzes nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Saarbrücken I, Außenstelle Völklingen, Steuernummer 040/141/01301, vom 06.02.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
... Informationen zum Landesvorstand
... Informationen zu den Ansprechpartner*innen in der Landesgeschäftsstelle
5. Tätigkeitsbericht
... Tätigkeitsbericht im aktuellen Jahresbericht
6. Personalstruktur
Der NABU Saarland beschäftigte zum Stichtag 31.12.2024 einschließlich der Naturschutzjugend (NAJU) auf Landesverbandsebene vier hauptberufliche Vollzeit-Arbeitnehmer*innen, sieben Teilzeitkräfte, sechs geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobs) sowie drei FÖJ-Freiwillige.
Dieses Personal verteilte sich auf die Landesgeschäftsstelle in Lebach-Niedersaubach (vier Vollzeitstellen, vier Teilzeitstellen, drei Minijobstellen), die Scheune Neuhaus bzw. NABU-Waldinformationszentrum (WIZ) in Saarbrücken (eine Teilzeitstelle, eine Minijobstelle) sowie die Zentrale Wildvogelauffangstation des Saarlandes (WiVo) in Püttlingen (zwei Teilzeitstellen, zwei Minijobstellen und drei FÖJ-Stellen). Während der Saison in der Wildvogelauffangstation im Zeitraum von April bis September 2024 bestanden einschließlich des Projekts "Schwalben willkommen!" sowie der Stelle als Urwald-Koch im Rahmen von Urwald macht Schule (UMS) und einer Reinigungskraft zudem sieben weitere, allerdings zeitlich befristete Minijobs.
Hinzu kommen jährlich rund 40 Übungsleiter*innen-Honorarkräfte sowie acht selbstständige Mitarbeiter*innen im Bereich der Ökopädagogik und circa 20 ehrenamtlich Aktive, die in direkter Verbindung mit der Landesgeschäftsstelle überwiegend auf fachlicher Ebene beratend oder in der Betreuung hilfsbedürftiger Wildtiere, insbesondere Vögel, aktiv tätig sind.
Darüber hinaus widmen sich neben der Redaktion unserer Verbandszeitschrift "Naturschutz im Saarland – NiS" neun landesweite Arbeitsgemeinschaften (AGs) den Themen Amphibien & Reptilien (seit 2023 Landesfachausschuss - LFA - Feldherpetologie), Beringung, Beweidung, Biber, Energie & Klimaschutz, Eulen, Jagd, Netzwerk Urwald und Wanderfalken.
Der Landesverband Saarland zählt derzeit mehr als 18.000 Mitglieder in einer Kreis- und 33 Ortsgruppen sowie etwa zehn Kinder- und Jugendgruppen (Stand: 31.03.2025). Darüber hinaus gibt es einen NABU-Kreisverband (übergeordneter Zusammenschluss von NABU-Ortsgruppen) im Saarpfalz-Kreis.
7. Angaben zur Mittelherkunft
Angaben zu unserer Mittelherkunft erhalten Sie in unserem Finanzbericht.
8. Angaben zur Mittelverwendung
Auskunft zur Mittelverwendung geben wir in unserem Finanzbericht.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Ausführliche Angaben zu unserer Bindung an den Gesamtverband sowie die Gliederung in örtliche Gruppen finden Sie in unserer Satzung sowie unserer Ortsgruppenübersicht.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtbudgets ausmachen
2024 erhielt der Landesverband Saarland vom NABU-Bundesverband als Abrechnungsstelle der zentralen Mitgliederverwaltung Zuwendungen aus Mitgliedsbeiträgen (sogenannte "Beitragsanteile") sowie eine Gesamtsumme an Zahlungen des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes für diverse Projekte, Beauftragungen und Personalabrechnungen, die jeweils über zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets hinausgingen.