Horstschutzvereinbarung: Im Saarland lässt es sich gut brüten

Nach zehn Jahren wurde die bestehende Horstschutzvereinbarung zwischen den Kooperationspartnern SaarForst Landesbetrieb, Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Ornithologischem Beobachterring Saar e. V. (OBS) sowie NABU Saarland vollständig überarbeitet und um Artensteckbriefe ergänzt.
Während einer gemeinsamen Veranstaltung erfolgte im Oktober 2014 die offizielle Vorstellung der neuen Vereinbarung zur Errichtung von Horstschutzzonen für streng geschützte Vogelarten im Saarland. Im Beisein von Staatssekretär Roland Krämer, dem Leiter des SaarForst Landesbetriebs Hans-Albert Letter und dem NABU-Landesvorsitzenden Ulrich Heintz unterzeichneten die Kooperationspartner die gemeinsame Vereinbarung. Darin verpflichten sie sich freiwillig zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit, um die Brutplätze streng geschützter Vogelarten (z. B. Schwarzstorch, Rotmilan oder Uhu) auch im bewirtschafteten Wald zu schützen und den Vögeln eine möglichst ungestörte Aufzucht ihrer Jungen zu ermöglichen. Mit der Horstschutzvereinbarung werden den staatlichen und privaten Waldbesitzern im Saarland durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die aktuellen Standortdaten von Brutplätzen geschützter Groß- und Greifvögel in ihren Waldbeständen digital zur Verfügung gestellt.
In der Informationsbroschüre zu dieser Vereinbarung werden die rechtlichen Grundlagen zum Vogelschutz erläutert. Zudem werden Informationen zum richtigen Verhalten während der sensiblen Jahreszeiten im Wald, in denen das Brutgeschäft und die Aufzucht der Jungen stattfindet, gegeben und die betreffenden Vogelarten wie Baumfalke, Graureiher, Habicht, Wespenbussard, Kolkrabe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch und Uhu in Artenporträts vorgestellt. Zentraler Bestandteil der freiwilligen Vereinbarung ist die Festlegung von Zeiten und Zonen um die Horststandorte, in denen die Waldbewirtschaftung auf den Vogelschutz Rücksicht nimmt, um das Brutgeschehen nicht zu gefährden. Hierbei wird unterschieden zwischen einer Kernzone mit einem 30-Meter-Radius um den Horstbaum und einem 200-Meter-Radius als Schutzzone (Ausnahme Schwarzstorch: 50- und 300-Meter-Radius). Mit dieser Vereinbarung werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Vogelschutz in einem Leitfaden und einer praxistauglichen Umsetzungsempfehlung im Saarland konsequent angewendet.

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