Testamente für die Natur

Warum Testamente für die Natur?

In den letzten Jahren hat der Einfluß des Menschen zu ernsthaften Veränderungen in der Natur geführt. Wo können Ihre Kinder und Enkel noch richtig saubere Flüsse und gesunde Bäume erleben? Wo können Sie ihnen noch die Tiere und Pflanzen Ihrer Kindheit zeigen? Ist dies heute nur noch Erinnerung, fragen wir uns ernsthaft?

Naturschutz tut Not ....

Die Sorge um den Erhalt unseres Lebensraumes ist für den NABU ein wichtiges Anliegen. Als Anwalt der Natur setzen wir uns gezielt gegen die Naturzerstörung ein – damit auch die kommende Generation noch eine Erde vorfinden, die lebenswert ist. Wir alle können etwas tun ...

... zum Schutz des saarländischen „Tafelsilbers“

Flächenerwerb ist ein wichtiger Weg, um wertvolle Lebensräume mit heimischen Tier- und Pflanzenarten dauerhaft zu schützen. Schon 1911 begann der NABU mit dem Ankauf von Flächen, um sie vor Zerstörung zu bewahren. Dieses frühe Engagement für den Flächenschutz soll jetzt im Saarland die in Gründung befindliche NABU-Stiftung Saarländisches Naturerbe fortführen.

Ohne den NABU Saarland würden beispielsweise keine Biber in unseren Flüssen leben. Und auch den „Urwald vor den Toren der Stadt“ bei Saarbrücken gäbe es ohne den NABU Saarland nicht. Steinkäuze und Streuobstwiesen, Amphibienzäune an den Straßen, die Einführung einer hauptamtliche Naturwacht zum Schutz unserer Naturschutzgebiete, unseres „saarländisches Tafelsilbers“... das sind nur einige wenige Beispiele, an denen sich die wichtige Arbeit des NABU zeigt.

Ihr Geschenk an die nächste Generation

Natur bewahren und Zukunft sichern. Das kann niemand allein bewältigen. Dafür braucht es Menschen, die über ihr Leben hinaus denken und bereit sind, gemeinsam mit dem NABU Verantwortung zu übernehmen.

Gute Gründe für ein Testament

Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, was mit ihrem Vermögen geschieht. Sie treffen Vorsorge für die Menschen, die ihnen nahe stehen und haben die Gewißheit, rechtzeitig alles geregelt zu haben.

Mit einem Testament können Sie auch helfen,, die Erde für kommende Generationen zu erhalten – zum Beispiel, in dem Sie den NABU bedenken. Es lohnt sich – im NABU finden Sie einen verlässlichen Anwalt der Natur. 

Zustiftung oder Spende, wir beraten Sie

Wenn Sie die Sicherung der Naturparadiese im Saarland finanziell unterstützen möchten, besitzen Sie zwei Möglichkeiten:

Entweder als "Zustiftung" in das Stiftungskapital. Dieses Kapital darf nicht ausgegeben werden. Nur die Erträge daraus stehen für Aktivitäten zur Verfügung. Oder als "Zuwendung" bzw. "Spende". Diese Gelder dürfen wir beispielsweise direkt für den Grundstückskauf in der Moselaue verwenden. Wenn Sie sich für eine Zustiftung entschieden haben, empfehlen wir Ihnen, Ihre Zustiftung schriftlich bei uns anzukündigen. Ein Schreiben hierzu könnte wie folgt lauten: "Ich möchte die Bemühungen der NABU-Stiftung Saarländisches Naturerbe zum langfristigen Erhalt unserer heimischen Natur unterstützen und zum Aufbau des Stiftungskapitals beitragen. In den nächsten Tagen werde ich der NABU-Stiftung einen Betrag in Höhe von XY Euro überweisen. Dieser Betrag ist eine Zustiftung. Er soll dem Stiftungskapital zugeführt und seine Erträge ausschließlich nach den Bestimmungen der Satzung der NABU-Stiftung Saarländisches Naturerbe verwendet werden." Zustiftungen sind die Grundlage jeder Stiftung - ohne sie macht eine Stiftung langfristig keinen Sinn.

Wenn Sie sich für eine Zuwendung bzw. Spende entschieden haben, genügt es, wenn Sie auf dem Überweisungsträger "Spende" oder "Zuwendung" notieren. Ein spezielles Schreiben an uns ist dann formal nicht erforderlich. Selbstverständlich freuen wir uns trotzdem über jede Kontaktaufnahme, sei dies für Rückfragen Ihrerseits oder für Angebote unsererseits an Sie, z.B. an Führungen in der Moselaue teilzunehmen. Spenden erhöhen die Flexibilität von Stiftungen - sie ermöglichen den Einsatz von Geldmitteln, wenn sie gerade benötigt werden.

Für Stiftungen generell und im Gründungsjahr speziell existieren besondere steuerliche Möglichkeiten: Zuwendungen unterliegen nicht der Begrenzung auf 5% des zu versteuernden Einkommens wie Spenden an gemeinnützige bzw. mildtätige Organisationen. Und im ersten Jahr der Stiftungsgründung, d.h. in unserem Fall bis zum 9.9.2006, können Zustiftungen in den Kapitalstock bis zu 306.000 Euro auf 10 Jahre gesplittet von der Steuer abgesetzt werden. Ab dem 10.9.2005 können Sie noch Zustiftungen bis zu 20.450 Euro jährlich absetzen, aber nur noch im Jahr der Zuwendung selbst.

Ihr Ansprechpartner beim NABU Saarland

Wenn wir Ihnen ein Faltblatt zum Thema zusenden sollen, Sie ein Gespräch mit uns führen oder einen Generationenvertrag mit der Natur abschließen möchten,  wenden Sie sich bitte an:

  • NABU Landesgeschäftsstelle, Wendelin Schmitt
    Antoniusstr. 1866822 Lebach-NiedersaubachTel. 0 68 81 / 9 36 19 - 14, Fax -11