Am 22. Juli hat der NABU-Landesverband Saarland einen Normenkontrollantrag im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Garten Reden, 3. Änderung“ der Gemeinde Schiffweiler“ über seinen Berliner Fachanwalt beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes eingereicht. Diesem vorangegangen war ein entsprechender Beschluss des Landesvorstandes am 01.07.2024. Das Planungsvorhaben betrifft den Bau einer öffentlichen Zufahrtsstraße zur Almgastronomie unmittelbar entlang des Feuchtgebietes Brönnchesthalweiher samt der Anlage von 75 Gästeparkplätzen auf dem Haldenplateau.
Ausbau und Erschließung der Halde hin zum Massentourismus stehen bereits seit Jahren in der heftigen Kritik der staatlich anerkannten Naturschutzverbände NABU, BUND und Saarwald-Verein sowie weiter Teile der dort Naherholung suchenden Bevölkerung. Auch die „Gründerväter“ der Sommeralm, die mit ihrer ursprünglichen Idee eine sanfte und nachhaltige Nutzung unter Wahrung der besonderen Artenvielfalt und des bergbaulichen Erbes der Halde verfolgten, meldeten sich in der Vergangenheit kritisch zu Wort.
Die saarländischen Umweltverbände hatten im Falle des Festhaltens an der Planung bereits mehrfach eine juristische Prüfung in den Raum gestellt. Diese ist nun dahingehend abgeschlossen, dass die 3. Änderung des Bebauungsplans „Garten Reden“ mit hinreichender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist. Hinzu kommen grundlegende Vollzugsdefizite insbesondere der Grundeigentümerin Industriekultur Saar GmbH hinsichtlich der naturschutzfachlichen bzw. artenschutzrechtlichen Festsetzungen, die sich wesentlich auf die Abwägung der 3. Planänderung durch die Gemeinde auswirken. Somit ist die nun angestrengte Klage gegen das Straßenbauvorhaben mehr als konsequent und kommt nach über vier Jahren einer kontroversen Diskussion keinesfalls unerwartet.
„Noch 2011, im Jahr der ersten Fassung des Bebauungsplans, beherbergte die Halde Reden landesweit bedeutsame Bestände gleich mehrerer bedrohter und streng geschützter Amphibienarten. Wechsel- und Geburtshelferkröte waren dort besonders zahlreich vertreten. Mangels durchgeführter Pflegemaßnahmen sind diese bereits sehr stark zurückgegangen. Jetzt droht die neue Haldenstraße, die unmittelbar am Brönnchesthalweiher als wichtiges Fortpflanzungsgewässer für Amphibien vorbeiführen soll, die Restpopulationen vollends auszulöschen. Von der Wirksamkeit einer teuren, wartungsintensiven Kleintierleiteinrichtung, die planerisch als Kompensation vorgesehen ist, sind wir angesichts der bisher schon gescheiterten Pflegemaßnahmen nicht überzeugt“, so der stellvertretende NABU-Landesvorsitzende Karl Rudi Reiter.
Der NABU plädiert angesichts der bestehenden Konflikte mit der ökologischen Bedeutung der Halde dafür, sich wieder alternativen Konzepten der Personenbeförderung (Seilbahn, schienengebundene Bahn) über die Nordflanke zuzuwenden. Diese sind in der Vergangenheit bereits mehrfach diskutiert worden und hinsichtlich der Kosten eher günstiger.
Wendelin Schmitt, Landesgeschäftsstelle
Juristische Verfahren sind aufwendig und teuer. Dennoch hat sich der NABU dazu entschlossen, diesen Weg zu gehen, weil es sich hier um einen Präzedenzfall handelt. Um die hohen Kosten eines Rechtsstreits, welchen die Gegenseite auf Kosten der Steuerzahlenden führen kann, zu begrenzen, sammeln wir Spenden. Jeder Euro hilft!
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