Der NABU-Landesverband ist eine auf Landesebene anerkannte Naturschutzvereinigung im Sinne des § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz und zugleich nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannt. Daher ist der NABU Saarland im Zusammenhang mit bestimmten behördlichen Planungsverfahren anzuhören und ihm Einblick in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben. Zu einem nicht unerheblichen Teil wird dieser jedoch auch bisweilen freiwillig in Planungen mit größeren Umweltauswirkungen einbezogen, wie das vor allen Dingen im Rahmen der Bauleitplanung der Kommunen der Fall ist. Für diese rechtlich nicht vorgeschriebenen und somit freiwilligen Beteiligungen der anerkannten Naturschutzvereinigungen erfolgt keine Pauschalvergütung seitens des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz in Höhe von derzeit 50,00 Euro pro Verfahren.
Im Jahr 2023 wurde der NABU Saarland insgesamt an 215 Planungsverfahren beteiligt. Damit liegt die Anzahl an Beteiligungen wieder über dem Niveau der Vorjahre (194 in 2022; 180 in 2021), wodurch der vorhergesagte Anstieg an Verfahren bestätigt wird.
Nachdem die Anzahl an abrechnungsfähigen Beteiligungen zuletzt auf 23 Beteiligungen gesunken war, konnten für das Jahr 2023 mit 40 Beteiligungen wieder ein Anstieg verzeichnet werden. Dementsprechend beträgt die Gesamtvergütung voraussichtlich 2.000,00 Euro. Im Jahr 2016 lag der rechnerische Vergütungsbetrag noch bei 4.000,00 Euro (damals 80 abrechnungsfähige Beteiligungen).
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass zum Vergleichsjahr 2016 immer noch ein deutlicher Rückgang der abrechnungsfähigen Beteiligungen zu verzeichnen ist, wenngleich die Anzahl an Verfahren in den vorangegangenen Jahren in etwa gleich blieb.
Der Anstieg der Beteiligungsverfahren im Vergleich zum Vorjahr liegt weiterhin an der hohen Anzahl an Bauleitplanverfahren zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen, an denen wir freiwillig beteiligt wurden. Diese werden mittlerweile nicht mehr nur auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen genehmigt und immer öfter sind auch FFH-Lebensraumtypen (6510) betroffen.
Eine starke Zunahme an nicht abrechnungsfähigen Beteiligungsverfahren wird zudem in dem zweiten Sektor der Erneuerbaren, der Windenergie erwartet, da sich die Anzahl an Windenergieanlagen zur Verbandsbeteiligungen Jahresbericht 2023
Der NABU-Landesverband ist eine auf Landesebene anerkannte Naturschutzvereinigung im Sinne des § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz und zugleich nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannt. Daher ist der NABU Saarland im Zusammenhang mit bestimmten behördlichen Planungsverfahren anzuhören und ihm Einblick in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben. Zu einem nicht unerheblichen Teil wird dieser jedoch auch bisweilen freiwillig in Planungen mit größeren Umweltauswirkungen einbezogen, wie das vor allen Dingen im Rahmen der Bauleitplanung der Kommunen der Fall ist. Für diese rechtlich nicht vorgeschriebenen und somit freiwilligen Beteiligungen der anerkannten Naturschutzvereinigungen erfolgt keine Pauschalvergütung seitens des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz in Höhe von derzeit 50,00 Euro pro Verfahren.
Im Jahr 2023 wurde der NABU Saarland insgesamt an 215 Planungsverfahren beteiligt. Damit liegt die Anzahl an Beteiligungen wieder über dem Niveau der Vorjahre (194 in 2022; 180 in 2021), wodurch der vorhergesagte Anstieg an Verfahren bestätigt wird.
Nachdem die Anzahl an abrechnungsfähigen Beteiligungen zuletzt auf 23 Beteiligungen gesunken war, konnten für das Jahr 2023 mit 40 Beteiligungen wieder ein Anstieg verzeichnet werden. Dementsprechend beträgt die Gesamtvergütung voraussichtlich 2.000,00 Euro. Im Jahr 2016 lag der rechnerische Vergütungsbetrag noch bei 4.000,00 Euro (damals 80 abrechnungsfähige Beteiligungen).
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass zum Vergleichsjahr 2016 immer noch ein deutlicher Rückgang der abrechnungsfähigen Beteiligungen zu verzeichnen ist, wenngleich die Anzahl an Verfahren in den vorangegangenen Jahren in etwa gleich blieb.
Der Anstieg der Beteiligungsverfahren im Vergleich zum Vorjahr liegt weiterhin an der hohen Anzahl an Bauleitplanverfahren zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen, an denen wir freiwillig beteiligt wurden. Diese werden mittlerweile nicht mehr nur auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen genehmigt und immer öfter sind auch FFH-Lebensraumtypen (6510) betroffen.
Eine starke Zunahme an nicht abrechnungsfähigen Beteiligungsverfahren wird zudem in dem zweiten Sektor der Erneuerbaren, der Windenergie erwartet, da sich die Anzahl an Windenergieanlagen zur Deckung der Ausbauziele mehr als verdoppeln wird. Denn bis 2027 werden eine Vielzahl der Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung neue Konzentrationszonen für Windenergie ausweisen müssen.
Bereits im Jahr 2022 hat uns das Ansiedlungsvorhaben des Batterieherstellers SVolt auf dem Linslerfeld in Überherrn beschäftigt, wo auf einer Fläche von mehr als 80 ha eine Batteriezellenfabrik entstehen soll. Neben der immensen Flächenversiegelung und damit verbundenen naturschutzfachlichen Auswirkungen, sind erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwassers zu erwarten. Zwischenzeitlich ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen. Der NABU erwägt zusammen mit dem BUND ein Klageverfahren anzustreben, da im Rahmen der Genehmigungsverfahren zahlreiche Fragen gerade im Hinblick auf das Thema Grundwasser unbeantwortet geblieben sind. Allerdings scheint mittlerweile die Realisierung der Batteriefabrik aufgrund der aktuellen Marktentwicklung immer unrealistischer zu werden. Hier werden wir die weiteren Entwicklungen genauestens im Blick behalten.
Ein weiteres richtungsweisendes Großvorhaben ist mit der Ansiedlung des Chipherstellers Wolfspeed auf dem Kraftwerksgelände Ensdorf geplant. Auch hier bestehen artenschutzrechtliche Konflikte vor allem durch die Betroffenheit von Zaun-, Mauereidechse und Wechselkröte. Durch die vernachlässigte Pflege des benachbarten Naturschutzgebietes hat sich auf der betroffenen Fläche eine nicht unerhebliche Population an Zaun- und Mauereidechsen angesiedelt, die durch die bereits erfolgten Erdarbeiten stark beeinträchtigt wurde.
Ein wichtiges Instrument für den Naturschutz auch in puncto Flächenversiegelung ist der neue LEP Saarland, der die Teilbereiche Umwelt und Siedlung zusammenfasst und derzeit neu aufgelegt wird. Der NABU Saarland e.V. hat von seinen Beteiligungsrechten als anerkannter Naturschutzverband Gebrauch gemacht und im letzten Jahr einen umfangreichen Forderungskatalog eingereicht, in dem mitunter eine erhebliche Reduzierung der Flächenversiegelung gefordert wurde.
Die Auswirkungen des anhaltend hohen Flächenverbrauchs in unserem Land zeigten sich gerade erst im diesjährigen Pfingsthochwasser, in dem die Höchstmarken der Pegelstände beispielsweise von Theel und Bist bis über einen halben Meter überschritten wurden und zahlreiche Menschen evakuiert werden mussten. Auch die Tierwelt hat von dem Hochwasser einen erheblichen Schaden genommen.
Um auf die Folgen des Klimawandels zu reagieren, muss der Flächenverbrauch drastisch reduziert werden. Wir hoffen, dass man sich dessen spätestens nach dem Pfingsthochwasser bewusst ist und sich dies im neuen LEP Saarland widerspiegelt.