Im Rahmen von Sanierungs- oder Abrissmaßnahmen an Gebäuden kommt es immer mehr zu artenschutzrechtlichen Konflikten, da die Sanierung entweder die Brutplätze zerstört oder sogar die Tiere während der Aufzucht ihrer Jungen gestört und schlimmstenfalls sogar ganz entfernt werden. Deswegen stehen die Vögel und ihre Brutplätze unter Naturschutz. Das regelt das Bundesanturschutzgesetz Paragraph 44. Verstösse können mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Nehmen Sie bei Ihrem Bauvorhaben Rücksicht auf gebäudebrütende Arten!
Sie leisten einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt im Siedlungsbereich.
... weitere Information im Flyer "Baustellenmanagement und Artenschutz am Haus im Saarland"