Baustellenmanagement und Artenschutz am Gebäude

Im Rahmen von  Sanierungs- oder Abrissmaßnahmen an Gebäuden kommt es immer mehr zu artenschutzrechtlichen Konflikten, da die Sanierung entweder die Brutplätze zerstört oder sogar die Tiere während der Aufzucht ihrer Jungen gestört und schlimmstenfalls sogar ganz entfernt werden. Deswegen stehen die Vögel und ihre Brutplätze unter Naturschutz. Das regelt das Bundesanturschutzgesetz Paragraph 44. Verstösse können mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Nehmen Sie bei Ihrem Bauvorhaben Rücksicht auf gebäudebrütende Arten!  

Sie leisten einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt im Siedlungsbereich.

... weitere Information im Flyer "Baustellenmanagement und Artenschutz am Haus im Saarland"

Kotverschmutzung

Die Kotverschmutzungen sind leider oftmals die Ursache für das Abschlagen von Schwalbennestern. Heutzutage haben die Menschen vielerorts keinen Bezug mehr zur Natur und übertriebener Sauberkeitswahn tut seinen Rest.

Dabei gibt es eine einfache Möglichkeit wie man den Schmutz verhindern kann. Ein Kotbrett verhindert die Verschmutzung an der Fassade, den Fenstern oder am Gehsteig.

Früher galten Schwalben am Haus noch als Glücksboten, als "Marienvogel" oder Lichtgestalt die den Sommer bringen und Haus, Hof und Stall schützen, niemand hätte sich gewagt die Niststätten zu entfernen.  Der Kot kann übrigens als Gartendünger verwendet werden.

Was Sie für ein Kotbrett brauchen

Sie brauchen ein wenig handwerkliches Geschick und ein 25-30 cm tiefes Holzbrett.

Die Länge ist abhängig von der Anzahl der Nester. Befestigen können Sie es entweder mit Winkeleisen oder mit einem rechtwinklig angebrachtem weiteren Brett, das man mit Schrauben an der Wand befestigt. Wichtig bei der Montage ist dass Sie das Brett mit einem Mindestabstand von 50-90 cm vom Dach befestigen. So gewährleisten sie einen sicheren Anflug und verhindern dass Nesträuber auf das Brett klettern und sich bedienen.