Die meisten Amphibien nutzen im Verlauf eines Jahres innerhalb ihres Gesamt-Lebensraumes saisonal verschiedene Teilhabitate (Laichgewässer, Sommer-/ Herbstlebensraum, Überwinterungsbereiche). Gerade im Frühjahr fallen dabei die charakteristischen Habitatwechsel sogenannter laichplatzgeprägter Arten, wie Erdkröte oder Grasfrosch, vom Überwinterungsquartier ins Laichgewässer auf. Bei dieser Frühjahrswanderung kann es witterungsbedingt innerhalb kurzer Zeit zur Konzentration zahlreicher Tiere beim Überqueren von Verkehrswegen und dadurch zu hohen Verlusten durch den Straßenverkehr kommen.
Das vorliegende Merkblatt für den Amphibienschutz an saarländischen Straßen (Stand: September 2007 – Thema: mobile Amphibienschutzeinrichtungen) hat erstmals umfassend zum Ziel, in Anlehnung an das bundesweit geltende Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MamS) (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen 2000) allen Beteiligten im Amphibienschutz im Saarland in Form eines Leitfadens sowohl die wichtigsten Aspekte der Verkehrssicherungspflicht als auch ökologische Fragestellungen in möglichst kurzer und transparenter Form darzulegen sowie durch konkrete Empfehlungen zur Fehlervermeidung während Aufbau und Betreuung mobiler Amphibienschutzeinrichtungen dem technischen Amphibienschutz zu dienen.
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