Das Thema EU-FFH-Richtlinie (FFH-RL), EG-Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) und damit NATURA 2000 ist für den Naturschutz und damit auch für den NABU im Saarland von herausragender Bedeutung!
Waren auch vor den beiden genannten EU-Richtlinien die Naturschutzgebiete, Naturwaldzellen und GLBs natürlich schon wertvolle Kernzellen des Naturschutzes, so haben sich nun viele Aspekte neu ergeben, die genutzte Landschaft ist in deutlich höherem Maße eingeschlossen und insbesondere die Fläche hat sich auch enorm vergrößert.
Nicht zuletzt wegen vielen neuen "Schutzgebieten" ist man auch heute beim NABU immer noch "stolz" darauf, dass man in 2002 gemeinsam mit dem BUND als sog. "Sonnenliste" eine bewusst positiv benannte Ergänzungsliste zur damaligen ersten Tranche der FFH-Gebiete im Saarland erstellt hat. Dabei bedauert man auch heute noch ausdrücklich die wegen lediglich drei strittigen Gebieten nur beinahe erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Bauernverband Saar, denn es geht ja in vielen Gebieten und zum nicht unerheblichen Anteil um genutzte Flächen, die auch weiterhin in einer Nutzung bleiben sollten und auch bleiben sollen!
Aufgrund der Bedeutung des Themas "NATURA 2000" hat der NABU sich auf allen Ebenen auch im Jahr 2015 im Rahmen der Evaluierung der beiden Naturschutz-Richtlinien für den unveränderten Erhalt von FFH-RL und VS-RL und des Netzwerkes NATURA 2000 eingesetzt.
Wie erste Ergebnisse und Stimmen zeigen, wohl erfolgreich, denn selbst die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat sich kürzlich sehr offensiv für das Thema auch im Hinblick auf die Orientierung der Landwirtschaft eingesetzt.
Wer hätte Derartiges vor 15 Jahren für möglich gehalten!