Gesetze im Internet

Eine kleine Hilfe für alle Aktiven im NABU Saarland e.V.

Von Tatjana Hefel, Praktikantin, NABU Saarland (2007)

Nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht findet man auf dieser Seite: http://bundesrecht.juris.de . Das Bundesministerium für Justiz und die GmbH juris stellen die Gesetze und Verordnungen, die in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden können, kostenlos und alphabetisch aufgelistet im Internet bereit. Sie werden durch die Dokumentationsstelle des Ministeriums fortlaufend konsolidiert. Im Aktualitätsdienst können die Texte der den konsolidierten Gesetzen und Verordnungen zugrunde liegenden Änderungsvorschriften aufgerufen werden.

Zu beachten ist aber, dass es sich bei dieser Sammlung um eine nicht amtliche Fassung der Gesetzestexte handelt. Dieamtliche Fassung findet man nur im Bundesgesetzblatt www.bundesgesetzblatt.de .Die „Nur-Lese-Version“ ist kostenlos. Um Recherchieren, Drucken und Kopieren zu können, muss leider ein kostenpflichtiges Abonnement bestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit sich für den kostenlosen Newsletter „Gesetze aktuell“ anzumelden. Nach der Anmeldung erhält man dann monatlich Hintergrundinformationen zu aktuellen Gesetzesvorhaben und neuen Gesetzen des Bundes.

Das saarländische Landesrecht ist auf der Seite des saarländischen Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales zu finden unter www.saarland.de/justiz.htm .

Das Bundesamt für Naturschutz bietet auf seiner Seite unter www.bfn.de/0506_textsammlung.html eine Linkssammlung (externe Verweise) zu wichtigsten Bundes- und Landesgesetzen sowie europäischen Richtlinien undvölkerrechtlichen Abkommen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege an. Daneben wird auch sonstiges Umweltrecht mit Naturschutzbezug aufgeführt.

Aktuelle Rechtsprechung findet man auf der Seite www.jura.uni-saarland.de . Diese Seite enthält unter der Kategorie „Rechtsprechung“ eine Linkliste zu den Internetseiten der Gerichte in Deutschland. Auf der jeweiligen Seite des Gerichts kann man dann die aktuelle Rechtsprechung aufrufen.

Außerdem findet man die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung unter http://lexetius.com.

Die aktuellen Entwicklungen zum neuen Umweltgesetzbuch (UGB) findet man auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt unter www.bmu.de

Nach der Verabschiedung der Föderalismusreform 2006 soll jetzt die Neuordnung des Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch (UGB) erfolgen. Das Ziel ist es, das deutsche Umweltrecht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammenzufassen und zu vereinfachen. Das jetzige deutsche Umweltrecht ist kompliziert und wenig transparent. Es ist zwischen verschiedenen Fachgebieten sowie zwischen Bund und Länder stark zersplittert. Mit dem Wegfall der Rahmengesetzgebung erhält der Bund auf den Gebieten des Naturschutz- und Wasserrechts erstmals die Möglichkeit Vollregelungen treffen zu können. Diese beiden Rechtsgebiete sollen den neuen Regelungskompetenzen des Bundes angepasst und in das UGB einbezogen werden.