27-2025: Flächennutzungsplan-Teiländerung „Am Zankwald und Georg-Bauer-Straße“

Wohngebiet in der Gemeinde Spiesen-Elversberg, Ortsteil Spiesen

Wir,  bedauern, dass wir nach unserer Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB nicht, wie bei vielen saarländischen Kommunen üblich, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit in das vorliegende förmliche Verfahren eingebunden wurden. Insofern waren wir auf die Mitwirkung der Anwohnenden angewiesen, die uns dankenswerterweise über die Offenlegung der Planungsunterlagen informiert haben. Eine Inaugenscheinnahme der Planungsfläche fand bereits am 21.09.2024 durch Aktive des NABU-Landesfachausschusses Feldherpetologie (Herr Schmitt, Frau Stein) und Herrn Gremlica (NABU Mannheim) statt.

Flächennutzungsplan in seiner bisherigen Form belassen

Höchstens an der bisherigen Darstellung im Flächennutzungsplan sollte weiterhin festgehalten werden, da es sich dabei um eine maßvolle Arrondierung einer Wohnbaufläche entlang einer teilweise bereits bestehenden Straßenführung (Georg-Bauer-Straße) unter ohnehin bereits erschwerten Bedingungen (flächenhaft felsiger Untergrund) handelt und zugleich in größerem Umfang schützenswertes Magergrünland betroffen ist.

Wohnbedarfsberechnung nicht nachvollziehbar und unplausibel

Auf Seite 9 der Begründung wurde die Tabelle zur Wohnbedarfsrechnung inzwischen vervollständigt. Das daraus resultierende Ergebnis ist für den NABU allerdings nicht nachvollziehbar. Unter Anwendung der Formel in Spalte C kommt man rechnerisch bezüglich des WE-Bedarfs bis 2032 auf eine Zahl von 320 WE anstatt 480 WE! Oder aber die Erläuterung ist nicht vollständig. Außerdem sind es bis zum Jahr 2032 nur noch sieben Jahre anstatt zehn. Weiterhin ist die Anzahl der Baulücken nicht eins zu eins gleichzusetzen mit der Anzahl von WE-Einheiten, die mindestens um den Faktor 1,5 höher liegen, erst recht im dichter besiedelten Ordnungsraum, zu dem die Gemeinde Spiesen-Elversberg gehört.

Unter diesen Voraussetzungen kommt man auf einen „aktuellen“ WE-Bedarfswert von 5 WE anstatt der angegebenen 230 WE (Spalte H)! Dazu bedarf es nicht einmal der vollständigen o. g. Arrondierung im Rahmen der bereits bestehenden Erweiterungsfläche des F-Plans. Leerstände sind bei dieser Kalkulation ebenfalls noch gar nicht berücksichtigt. Möglicherweise ergeben sich bei detaillierter Nachprüfung zusätzliche Zweifel an der Berechnungsmethodik. Jedenfalls kann die WE-Berechnung in der vorgelegten Form nicht als plausible Begründung für die Notwendigkeit eines Wohnprojekts in der vorgesehenen Dimension dienen. Die Bauleitplanung der Gemeinde Spiesen-Elversberg widerspricht somit möglicherweise den Vorgaben der Landesplanung.

FFH-Lebensraumtyp 6510 und ein gesetzlich geschütztes Biotop erfordern funktionalen Ausgleich

Die sich im Südosten unmittelbar anschließende Grünfläche hingegen sollte nicht bis hin zur Abbaukante für eine weitere Wohnbebauung in Anspruch genommen werden, weil sich dort durch die Nutzung als Pferdeweide der FFH-Lebensraumtyp 6510 Magere Flachlandmähwiesen in größerem Umfang (1,45 Hektar) halten bzw. entwickeln konnte, darunter sogar 0,2 Hektar im Erhaltungszustand Bplus, was einen Pauschalschutz nach § 30 BNatSchG bewirkt (vgl. Umweltbericht, S. 10). Für diese Teilfläche wäre ein Ausnahmeantrag gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG zu stellen und der Verlust durch Neuschaffung einer adäquaten Fläche außerhalb des Geltungsbereiches zu kompensieren. Der Rest ist ebenfalls funktional auf Grünlandflächen auszugleichen, wenn ein Ausschluss von der Umwelthaftung erreicht werden soll (s. Umweltbericht, S. 26 f.).

Auch wenn die Gemeinde die Kompensationsmaßnahmen dem Investor übertragen sollte, hat sie diese als Trägerin der Bauleitplanung letztlich selbst hinreichend sicherzustellen bzw. durchzusetzen. Wir gehen daher davon aus, dass die Gemeindeverwaltung die Umsetzung der naturschutzfachlichen Auflagen entsprechend überwacht. Im Rahmen der bisherigen Flächennutzungsplanung wäre der Aufwand für den Ausgleich des zu erwartenden Eingriffs als erheblich geringer zu veranschlagen und wesentlich einfacher und damit kostengünstiger zu realisieren.

In unserer Stellungnahme zum gleichnamigen Bebauungsplan äußern wir uns zu weiteren Aspekten des geplanten Wohnungsbauvorhabens.

Kontakt: Dipl.-Geogr. Wendelin Schmitt, Geschäftsstellenleiter