Oberverwaltungsgericht hebt Bebauungsplan für die Haldenzufahrt Reden auf

Der Bebauungsplan für den Ausbau der Zufahrt zur Gastronomie auf der Halde Reden ist mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (OVG) für unwirksam erklärt worden. Damit darf keine öffentlich nutzbare Zufahrt gebaut werden.

Die Gemeinde Schiffweiler hatte im März 2023 eine Änderung des Bebauungsplans „Garten Reden“ beschlossen, mit der der Ausbau der Straße zur Gastronomie auf der Halde und die Öffnung der Straße für private Pkw zugelassen werden sollte. Seit vier Jahren begleiten die im Saarland staatlich anerkannten Naturschutzvereinigungen NABU, BUND und Saarwald-Verein dieses Vorhaben sehr kritisch, unter anderem im Rahmen gemeinsamer Stellungnahmen zu den Öffentlichkeitsbeteiligungen. Der NABU Saarland hatte schließlich Normenkontrollklage gegen die Planung beim OVG erhoben. Die Richter*innen des OVG hatten sich die Örtlichkeit angesehen und dann am 28. April 2026 dazu verhandelt. Das OVG hat dem NABU Saarland Recht gegeben und den Bebauungsplan für unwirksam erklärt.

Das OVG stellt in dem Urteil fest, dass die Auswirkungen der Umsetzung des Bebauungsplans auf streng geschützte Arten nicht hinreichend untersucht und bewertet worden sind und dass die Auswirkungen des Ausbaus der Straße und ihrer Benutzung kleingeredet wurden. Das OVG stellt weiter fest, es spreche einiges dafür, dass der Zustand der seltenen und streng geschützten Arten, insbesondere der Amphibien, auf der Halde hätte untersucht und bewertet werden müssen, weil davon abhängt, ob artenschutzrechtliche Vorschriften entgegenstehen. Auch die Auswirkungen der geplanten Beleuchtung der Wege auf der Halde und die damit einhergehende nächtliche Nutzung hätten von der Gemeinde untersucht werden müssen.

Daneben identifiziert das OVG mehrere formelle Fehler in dem Bebauungsplanverfahren. Unter anderem lag der städtebauliche Vertrag mit der IndustrieKultur Saar GmbH (IKS), der die Umsetzung bestimmter Maßnahmen beinhaltete, zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dem Gemeinderat nicht vor. Bestimmte Unterlagen, unter anderem eine sogenannte Machbarkeitsstudie zur Erschließung des Haldenplateaus, waren nicht öffentlich ausgelegt worden.

Nach Einschätzung des NABU Saarland zeigt das Urteil, dass selbst dann, wenn alle Fehler behoben würden und alle erforderlichen Untersuchungen insbesondere im Hinblick auf die Arten vorgenommen werden würden, der geplante Ausbau der Straße und ihre Öffnung für den Individualverkehr dauerhaft an Gründen des Artenschutzes scheitern würden. Dies gelte jedenfalls so lange, bis sich die Populationen der geschützten Arten auf der Halde deutlich erholt hätten.

Dazu die Vorsitzende des NABU Saarland, Corinna Heyer: „Als die Gemeinde den ursprünglichen Bebauungsplan 2011 beschlossen hatte, waren zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Artenschutzes vorgesehen. Nahezu nichts davon wurde danach wirksam umgesetzt, die Situation der Arten hat sich massiv verschlechtert. Wenn die Gemeinde jetzt versteht, dass sie ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nachkommen muss, kann es sein, dass sich in ein paar Jahren die Situation anders darstellt. Der NABU Saarland ist, unterstützt durch seine ehrenamtlich arbeitenden Fachexpert*innen, jedenfalls weiterhin bereit, mit der Gemeinde in einen fachlichen Austausch zu treten.“

Der Ausbau der asphaltierten Straße zur Gastronomie und die Öffnung für den individuellen Autoverkehr wird immer einen erheblichen Konflikt darstellen. Es ist daher die Anregung des NABU Saarland an die Gemeinde, ob sie das Urteil nicht zum Anlass nimmt, statt des Ausbaus der Zuwegung eine alternative Erschließung zu planen, beispielsweise die ja bereits untersuchte sogenannte Haldenmetro. Dabei handelt es sich um einen Schrägaufzug, der die Menschen zur Gastronomie und zurück bringen kann, ohne derart intensiv den Lebensraum der Amphibien und Reptilien zu schädigen.

Der NABU zeigt sich ebenfalls bereit, an einem vernünftigen Artenschutzkonzept fachlich mitzuwirken: „Mit einer anderen Erschließung des Haldenplateaus und Schutzmaßnahmen für die Amphibien und Reptilien sowie der Umsetzung der im Bebauungsplan 2011 bereits festgesetzten Maßnahmen sehen wir durchaus die Möglichkeit eines verträglichen Nebeneinanders der Gastronomienutzung und des Natur- und Artenschutzes“, so Heyer abschließend.