Lebach/Blieskastel – Die gestern in der Stadtratssitzung in Blieskastel beschlossene großflächige Ausweisung von zukünftigen Windenergieanlagen lehnt der NABU Saarland aus naturschutzfachlichen Gründen ab. Es ist die schlechteste Windenergie-Planung für den Artenschutz, die im Saarland jemals erstellt worden ist.
Die Teilflächennutzungsplanänderung eröffnet die Möglichkeit, Windkraftanlagen (WKA) mitten ins Rotmilan-Dichtezentrum mit nur sehr geringen Abständen zu den Brutplätzen von bis zu 500 Metern zu errichten. Corinna Heyer, Landesvorsitzende des NABU Saarland betont: „Hier liegen mindestens drei besetzte Rotmilan-Horste. Wir setzen diese majestätischen Greifvögel samt ihrer Jungen einer stark erhöhten Tötungsgefahr aus. Dabei hätte die Kommune die Möglichkeit, durch Herausnahme dieses Dichtezentrums den Konflikt erheblich zu entschärfen, da seitens der Stadt Blieskastel viel mehr Windenergievorrangflächen ausgewiesen werden sollen, wie gesetzlich benötigt.“
Allein die Herausnahme der Waldflächen löst dieses Artenschutzproblem nicht, da die Kollisionsgefahr für die Rotmilane auf landwirtschaftlich genutzten Flächen besteht.
Für den Rotmilan besteht in Deutschland eine besondere Verantwortung, weil über 50 Prozent des Weltbestandes hier brüten.
Gerade die VSE, die hier die Planung für bis zu acht WKA beabsichtigt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, die Energiewende ohne Rücksicht auf den Vogelschutz in Blieskastel durchzudrücken. Sollte die Planung nicht angepasst werden und die sensiblen Flächen nicht herausgenommen werden, behält sich der NABU Landesverband vor, mit einer Normenkontrollklage die rechtswidrige Abwägung der Kommune und den nicht ausreichend berücksichtigten Artenschutz zu beklagen.
„Das kann auch nicht im Interesse der VSE sein“, so Corinna Heyer, da „die Umsetzung erheblich verzögert oder sogar unmöglich werden kann.“ Im Übrigen stehen wir auch voll umfänglich hinter der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im LUA, die darauf verweist, dass „solche Flächen im Nahbereich zu Brutstandorten kollisionsgefährdeter Brutvogelarten ausdrücklich nicht als ‚Sondergebiete für Windenergie‘ auszuweisen sind.“
Der NABU hofft daher noch auf die Kraft der Argumente, um den Plan zu ändern und eine gütliche Einigung mit der Stadt und der VSE zu erreichen.
Kostenfreie Pressefotos zum Download
Die Nutzung ist für redaktionelle Zwecke im Rahmen der Berichterstattung über den NABU kostenfrei. Die Nennung der Quelle (NABU SL/Fotograf*in, ggf. Kampagne/Projekt) ist verpflichtend.

