Anlässlich der heute (15.05.2025) stattfindenden Umweltministerkonferenz (UMK) fordert der NABU:
- Die Wiederherstellungsverordung der EU für Deutschland vollumfänglich umzusetzen und bis September 2025 die von der EU Kommission geforderte Flächenquantifizierung zu liefern, sowie bis zum 1. September 2026 der Kommission einen Wiederherstellungsplan vorzulegen.
- Die Umsetzung muss durch die Kommission eingefordert werden.
- Der Schutz und die Wiederherstellung der großen Dauergrünlandflächen des Saarlandes sind hier von besonderer Priorität.
- Die andauernde Verschlechterung von Ökosystemtypen wie z.B. von artenreichen Flachlandmähwiesen in der Landschaft bringen gravierende Folgen für die Biodiversität mit sich. Diese müssen durch die Wiederherstellungsplanung gestoppt werden.
Zu den dringend wiederherzustellenden Lebensräumen zählen die Offenland-Lebensräume der Feldvögel, Grünlandtypen mit ihrer Insektenvielfalt, Feuchtwiesen mit Gewässern, alte Wälder sowie zahlreiche andere landwirtschaftliche Habitate. In die Wiederherstellung müssen auch bestehende Schutzgebiete, die durch Verschlechterung ihre Beiträge zur Biodiversität nicht erfüllen konnten, einbezogen werden! Die vom Bauernverband geforderte deutschlandweite Absenkung des Schutzstatus und die aktive Absenkung von Naturschutzmaßnahmen bedeutet auch für die Landwirtschaft im unaufhaltsamen Klimawandel einen ökosystemischen Kollaps. Die Umweltleistungen der Bauern müssen von der EU und von Deutschland angemessen honoriert werden.
Ansprechpartner Presse:
Dr. Julia Michely
Julia.michelynabu-saar.de
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