Gemeinsame Pressemitteilung der nach § 63 Abs. 2 BNatSchG staatlich anerkannten saarländischen Naturschutzvereinigungen BUND, Saarwald-Verein und NABU
Die drei staatlich anerkannten saarländischen Naturschutzvereinigungen BUND, Saarwald-Verein und NABU haben ihre Einwendungen im Rahmen der zweiten Bebauungsplan-Offenlegung zum geplanten Straßen- und Parkplatzbauvorhaben auf der Halde Reden über eine auf Umweltrecht spezialisierte Berliner Anwaltskanzlei eingereicht und damit in besonderer Weise bekräftigt. Eine Weiterverfolgung der vorgelegten Planung werde eine intensive juristische Prüfung der bereits erfolgten und zu erwartenden Verstöße gegen internationales und nationales Artenschutzrecht nach sich ziehen und die bisherigen, umfangreichen und langjährigen Vollzugsdefizite bei den bereits bestehenden Artenschutzfestsetzungen schonungslos offenlegen, verlautet es aus Verbandskreisen.
„Die inzwischen vorliegende faunistische Untersuchung bestätigt sämtliche von uns angeführten 17 Amphibien- und Reptilienarten, die am Standort Reden in einer saarlandweit einzigartigen Häufung vorkommen und zugleich am stärksten von der Planung betroffen sind“, so Karl Rudi Reiter, stellvertretender NABU-Landesvorsitzender. Zudem seien infolge unterbliebener Artenschutzmaßnahmen in Kombination mit den vergangenen Trockenjahren die Individuenzahlen in Besorgnis erregender Weise rückläufig. Die als Kompensationsmaßnahme lediglich auf einer Teilstrecke vorgesehene Kleintierleiteinrichtung sei darüber hinaus wegen der komplett mit wertgebenden Arten besiedelten Halde nach Einschätzung der Verbände völlig unzureichend.
Mangelnde Sensibilität müssen sich die Verantwortlichen bei der IKS (IndustrieKultur Saar GmbH) und der Gemeinde Schiffweiler als Vollzugsverantwortliche der Bauleitplanung auch im Hinblick auf die nicht gegen Tierverluste gesicherten Kanalschächte des Haldenentwässerungssystems vorhalten lassen. „Deren Fallenwirkung nicht nur für streng geschützte und hochbedrohte Arten hätte aus arten- und tierschutzrechtlichen Gründen unmittelbar nach Bekanntwerden vor über einem Jahr unterbunden werden müssen“, so der BUND-Landesvorsitzende Christoph Hassel. „Insofern haben wir erhebliche Zweifel, dass mit den bisherigen Akteuren überhaupt eine funktionierende Kleintierleiteinrichtung realisiert werden könnte, die einer regelmäßigen personellen Betreuung und Ausstattung bedarf. Das kommende Winterhalbjahr wird zudem zeigen, ob man von Seiten der IKS ernsthaft um Schadensbegrenzung bemüht ist und zumindest die dringendsten Pflegerückstände beseitigt“, so Hassel weiter.
Grundlegende Zweifel bestehen auch hinsichtlich des von der Gemeinde Schiffweiler im Haushaltsplan 2022 eingesetzte Investitionsvolumen für die Baumaßnahme in Höhe von 1,175 Mio. Euro (Zuwendungen aus Landesmitteln). „Angesichts einer wahrscheinlich notwendig werdenden grundhaften Erneuerung der Zufahrtstrasse durch eine maßgeblich steigende Verkehrsbelastung sowie einer über die gesamte Länge erforderlichen Kleintierleiteinrichtung gehen wir eher von einem Finanzbedarf von bis zu 2 Mio. Euro aus“, schätzt Aribert von Pock, der Landesvorsitzende des Saarwald-Vereins. Denn am Artenschutz dürfe gerade bei dieser für die saarländische Biodiversität besonders wichtigen Steinkohle-Bergehalde nach den gravierenden Fehlern und Versäumnissen der vergangenen zwei Jahrzehnte zukünftig nicht mehr gespart werden.
Nach wie vor sprechen sich die drei Umweltverbände für ein haldenverträgliches Nutzungskonzept mit den Schwerpunkten Naherholung und Artenschutz im Sinne der Gründerväter der Reden-Alm ohne Massentourismus aus, welches zugleich das bergbaukulturelle Erbe achtet. Mit dem Bau einer völlig überdimensionierten und fehlgeplanten Gastronomie-Einrichtung auf dem Haldenplateau, die als Folge den Auslöser für entsprechende Investorenwünsche und damit die aktuell diskutierte Planung darstellt, ist ein solcher Ansatz jedoch unvereinbar.
Es ist zumindest verwunderlich, dass ein Landesbetrieb nicht durch eine öffentliche Ausschreibung oder einen entsprechenden Interessenwettbewerb Bewerbende ermittelt, die den Gastronomiebetrieb unter den gegebenen Voraussetzungen betreiben würden, sondern mit immensem finanziellem Aufwand den Wünschen eines einzelnen potentiellen Investors nachkommt. Zeitgemäßer wäre es nach Überzeugung der Verbände, wenn die Landesmittel endlich für den Bau einer Fußgängerüberführung vom Bahnhof Landsweiler-Reden zum Erlebnisort Reden eingesetzt würden, die bereits im Zusammenhang mit dem ersten Bebauungsplan aus dem Jahr 2011 vorgesehen war.
Für die Verbände:
Christoph Hassel, Landesvorsitzender, BUND Landesverband Saarland e. V
Aribert von Pock, Landesvorsitzender, Saarwald-Verein e. V.
Dr. Julia Michely, Landesvorsitzende, NABU Landesverband Saarland e. V.
Für Rückfragen:
Wendelin Schmitt, mobil 0175 4141893, E-Mail wendelin.schmittNABU-saar.de
Detlef Reinhard, mobil 0160 97598804, E-Mail detlefreinhardt-online.de
Anlagen:
- Gemeinsame Stellungnahme der Verbände BUND, Saarwald-Verein und NABU zum Bebauungsplan „Garten Reden, 3. Änderung“ im Ortsteil Landsweiler-Reden in der Gemeinde Schiffweiler gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping-Verfahren) vom 31.08.2021
- Gemeinsame Stellungnahme der Verbände BUND, Saarwald-Verein und NABU zum Bebauungsplan „Garten Reden, 3. Änderung“ im Ortsteil Landsweiler-Reden in der Gemeinde Schiffweiler gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.09.2022