NABU mahnt Windindustrie zur Einhaltung der Artenschutzauflagen

Unzuverlässige Windparkbetreiber gefährden Akzeptanz der Energiewende.

Lebach Der Naturschutzbund (NABU) im Saarland nimmt den jüngsten Verstoß gegen Artenschutzauflagen von Anfang März zum Anlass, noch einmal eindringlich an die Betreiber saarländischer Windparks zu appellieren, die in den Genehmigungsbescheiden ausgesprochenen Artenschutzauflagen im Hinblick auf windenergiesensible Vogelarten ernst zu nehmen und deren lückenlose Einhaltung sicherzustellen.

"Nach zwei Rotmilan-Schlagopfern im Windpark Schiffweiler-Wiebelskirchen kann es nicht sein, dass Artenschutzauflagen immer noch nicht konsequent umgesetzt werden", so NABU-Landesgeschäftsstellenleiter Wendelin Schmitt. Dieser hatte kürzlich die unmittelbare Gefährdung zweier Weißstörche infolge einer nicht durchgeführten zwingenden Rotorabschaltung trotz Bodenbearbeitung unter einer der Anlagen persönlich zur Anzeige gebracht.

Die Diskussionen zum Thema Windenergie und Artenschutz seien bereits schwierig genug. Daher sei es für den NABU völlig unverständlich, dass zumindest Teile der Windindustrie hier ohne Not selbst noch Öl ins Feuer gössen. Auch stelle sich mittlerweile in Bezug auf den betroffenen Windpark die Frage, ob die bisher angeordneten Maßnahmen der Genehmigungsbehörde ausreichend seien, die Artenschutzbelange vor Ort hinreichend zu gewährleisten, so Schmitt weiter.

Für Rückfragen: Wendelin Schmitt, Geschäftsstellenleiter, E-Mail: wendelin.schmitt@NABU-saar.de, Tel. 06881 93619-14