Illegale Rodungen für "Silence Park One" in Eiweiler

NABU bezweifelt Seriosität des Investors

Lebach Im Zusammenhang mit den illegalen Abholzungen und erheblichen Verstößen gegen EU-Artenschutzrecht auf dem Gelände des zukünftigen "Silence Park One" bei Nohfelden-Eiweiler fordert der NABU jetzt klare und zeitnahe Konsequenzen. "Wir hielten das Konzept einer elektrosmogarmen Baumhaussiedlung für gestresste Managerseelen im Schatten eines Mobilfunkmastes und einer Mittelspannungsfreileitung von Anfang an für wenig plausibel", so die NABU-Landesvorsitzende Dr. Julia Michely. Daher habe man bereits in einer Stellungnahme vor drei Jahren, auch vor dem Hintergrund möglicher soziokultureller Konflikte mit der Eiweiler Bevölkerung, der Gemeinde von diesem Vorhaben abgeraten. Das Ergebnis sei die Planung einer eigenen Zufahrtsstraße mit noch mehr Landschaftsverbrauch gewesen.

Stattdessen sprach sich der NABU seinerzeit angesichts der zahlreichen übrigen flächenzehrenden Tourismusprojekte der Gemeinde für eine Aufhebung des alten, vor 50 Jahren aufgestellten Bebauungsplanes für ein nie erschlossenes Wochenendhausgebiet aus. So hätte sich hier angeboten, die Zielvorgabe des Arten- und Biotopschutzprogramms des Saarlandes (ABSP) für das betreffende Gebiet, nämlich "Waldentwicklungsfläche über Vulkanit", umzusetzen, was ohnehin schon von alleine im Gange war.

"Nach unserer Einschätzung hat insbesondere der Investor seine Pflichten aus den naturschutzfachlichen Festsetzungen des Bebauungsplans eklatant missachtet und damit grundlegendes Vertrauen verspielt", ergänzt NABU-Geschäftsstellenleiter Wendelin Schmitt, lange Jahre Vorsitzender der NABU-Kreisgruppe St. Wendel. So etwas als simples Versehen darzustellen, stelle die Professionalität und Seriosität des Vorhabenträgers fundamental in Frage, insbesondere da es hier laut Zitat aus der Bebauungsplanbegründung um die "Schaffung von Erholungsmöglichkeiten im Einklang mit der Natur" gehe. Zugleich müsse jedoch auch die Gemeinde ihrer eigenen Kontrollfunktion zukünftig besser und vor allen Dingen frühzeitiger gerecht werden.

Da das ursprünglich geplante Vorhaben nun mangels Baumbestands nicht mehr realisierbar sei, bekräftigt der NABU erneut seine Forderung, hier dem Vorschlag des ABSP zu folgen und eine regional- und standorttypische Wiederbewaldung zuzulassen. Anderenfalls wäre infolge einer wesentlichen Änderung der Planungsvoraussetzungen eine Anpassung des Bebauungsplans mit erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung, die einer grundlegenden Neubewertung des Vorhabens gleichkäme, aus Sicht des NABU die mindeste Konsequenz. Auch verstehe sich von selbst, dass derartig zweifelhafte Vorgänge nicht noch mit öffentlichen Fördergeldern "belohnt" werden dürften.