Nachrichten des NABU Saarbrücken

Finger weg von Wespenfallen!

Diese Insektentötungseinrichtungen locken widersinnigerweise hunderte Insekten in den Tod.

Eine von mehreren Fallen, in denen auch Hornissen ertrunken waren.

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist das Aufhängen von Wespenfallen verboten. Der Verkauf ist dennoch nicht unter Strafe gestellt!

Die Fallen hängen meist unkontrolliert in Gärten, an Gasthausterrassen in landwirtschaftlichen Anlagen. Hunderte, ja tausende Insekten kommen darin um. Sie werden durch Duftstoffe oder von den mit Bier oder anderen Lockflüssigkeiten gefüllten Fallen angelockt. Und gerade in Gasthäusern und Restaurants sind es mehr, als üblicherweise an den Tischen erscheinen würden. Neben den naschhaften beiden geschützten Wespenarten Vespula germanica und Vespula vulgaris verenden in den Fallen streng geschützte Arten wie Hornissen und Falterarten. So wurden zum Beispiel in drei entleerten "Fangflaschen" gefunden: 60 % verschiedener Fliegenarten, 20 % Wespen (germanica und vulgaris), 10 % Honigbienen, 10 % Hornissen, verschiedene Falter und Ohrwürmer (Quelle: www.aktion-wespenschutz.,de).

Bundesweit wird inzwischen für Blühflächen zum Schutz und als Nahrung unserer dramatisch zurückgegangenen Insekten geworben. Wird dies wirklich ernst genommen, muss es ein striktes Verbot des Verkaufs und Anbringens jeder Art von Insektenfallen geben.

Wega Kling, NABU-Hornissenberatende

Weitere Nachrichten des NABU Saarbrücken

Finger weg von Wespenfallen!

Diese Insektentötungseinrichtungen locken widersinnigerweise hunderte Insekten in den Tod.

Eine von mehreren Fallen, in denen auch Hornissen ertrunken waren.

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist das Aufhängen von Wespenfallen verboten. Der Verkauf ist dennoch nicht unter Strafe gestellt!

Die Fallen hängen meist unkontrolliert in Gärten, an Gasthausterrassen in landwirtschaftlichen Anlagen. Hunderte, ja tausende Insekten kommen darin um. Sie werden durch Duftstoffe oder von den mit Bier oder anderen Lockflüssigkeiten gefüllten Fallen angelockt. Und gerade in Gasthäusern und Restaurants sind es mehr, als üblicherweise an den Tischen erscheinen würden. Neben den naschhaften beiden geschützten Wespenarten Vespula germanica und Vespula vulgaris verenden in den Fallen streng geschützte Arten wie Hornissen und Falterarten. So wurden zum Beispiel in drei entleerten "Fangflaschen" gefunden: 60 % verschiedener Fliegenarten, 20 % Wespen (germanica und vulgaris), 10 % Honigbienen, 10 % Hornissen, verschiedene Falter und Ohrwürmer (Quelle: www.aktion-wespenschutz.,de).

Bundesweit wird inzwischen für Blühflächen zum Schutz und als Nahrung unserer dramatisch zurückgegangenen Insekten geworben. Wird dies wirklich ernst genommen, muss es ein striktes Verbot des Verkaufs und Anbringens jeder Art von Insektenfallen geben.

Wega Kling, NABU-Hornissenberatende