Verbandsbeteiligungsverfahren

Der NABU als Anwalt der Natur – Verbandsbeteiligungsverfahren des NABU Saarland

Der NABU Saarland ist gemäß § 41 Saarländisches Naturschutzgesetz (SNG) ein anerkannter Naturschutzverein und demnach gemäß § 40 SNG an Verfahren im Rahmen der Bauleitplanung, der Gesetzgebung und bei Planfeststellungsverfahren zu beteiligen.

Alle NABU-Mitglieder und insbesondere die Ortsgruppenvorstände sind aufgefordert, hier geplante Eingriffe in Natur und Landschaft oder andere Umweltgüter zu bewerten und als Anwalt für diese aufzutreten und ihnen eine Stimme zu verleihen. Alle Verfahren werden von unserer Geschäftsstelle aus an die betroffenen NABU-Gruppen vor Ort weitergeleitet und auch als Übersicht hier veröffentlicht.

So hat auch jedes Einzelmitglied die Möglichkeit nachzusehen, ob in seinem Gemeindegebiet etwas in Planung ist. Genauso wichtig ist es aber auch, wenn eine Planung vorgesehen ist, zu überprüfen, ob der NABU überhaupt beteiligt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt ein Verfahrensfehler seitens des Planungsträgers vor, und somit könnte der NABU wiederum die Rechtssicherheit der Planung in Frage stellen. Wird der NABU beteiligt, kann bei näherem Informationsbedarf bei Wendelin Schmitt oder den Ortsgruppen gerne nachgefragt werden, um hier die Orts- und Sachkenntnisse der Einzelmitglieder in die Stellungnahme integrieren zu können.

Legende zu den juristischen Fachbegriffen im Rahmen der Verbandbeteiligungen

BBP: Bebauungsplan

FNP: Flächennutzungsplan

BauGB: Baugesetzbuch

UVP: Umweltverträglichkeitsprüfung

NSG: Naturschutzgebiet

LSG: Landschaftsschutzgebiet

SNG: Saarländisches Naturschutzgesetz