Windkraftplanungen der Stadt Blieskastel

Den Bliesgau von weiteren Windenergieanlagen freihalten

Anlässlich der geplanten Neuaufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ für das gesamte Stadtgebiet von Blieskastel möchte der NABU Landesverband gemeinsam mit dem zuständigen NABU Blieskastel hierzu Stellung nehmen.

Grundsätzlich soll hier nochmals betont werden, dass der NABU Saarland sich ausdrücklich zu einem Ausbau der Erneuerbaren Energien bekennt. Dieser muss allerdings der Nachhaltigkeit genügen, wobei das Ziel nicht die Gleichverteilung von Windenergieanlagen (WEA) über das gesamte Saarland, sondern eine Konzentration auf geeignete Flächen ist, mit Ausschlusswirkung für die Bereiche, die eine besonders hohe ökologische Bedeutung besitzen. Neben den Ausschlussflächen in Schutzgebieten (v.a. Naturschutzgebiete, FFH- und Vogelschutz-Gebiete) und im Wald hat der NABU Saarland mit seinen Spezialisten weitere Bereiche aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für den Artenschutz als Tabuzonen für die Windenergienutzung erklärt. Hierzu gehört auch der Bliesgau.

Der NABU Landesverband lehnt die Windenergienutzung im Bliesgau aus Gründen des Arten- und Naturschutzes ab. So ist der Bliesgau in Gänze ein bedeutendes Vogelbrutgebiet für viele windkraftrelevante Arten (Important Bird Area = faktisches Vogelschutzgebiet). Die vorhandene Greifvogeldichte (u.a. Rotmilandichtezentrum) sowie die Dichte an FFH-, Vogelschutz- und Naturschutzgebieten spiegelt die hohe Biodiversität wider, welche durch die Kleinteiligkeit und den Strukturreichtum der Landschaft bedingt ist und letztendlich zur Auszeichnung des Naturraums als Biosphärenregion geführt hat. Auch die ursprüngliche Schönheit der noch weitgehend unverbauten, bäuerlich geprägten Landschaft der südlichen Biosphäre Bliesgau ist nach Auffassung des NABU mit der Windenergienutzung nicht vereinbar.

Wie die bisherig im Stadtgebiet Blieskastel durchgeführten Genehmigungsverfahren gezeigt haben, ist das Konfliktpotenzial mit dem Artenschutz, bedingt durch die oben geschilderte hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Bliesgaus, so hoch, dass keine der im derzeit gültigen Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Blieskastel ausgewiesenen Konzentrationszonen bei der naturschutzfachlichen Prüfung genehmigungsfähig waren (Ausnahme: Renkersberg bei Webenheim). Dies bestätigt die Position des NABU Landesverbands, der den Bliesgau als TABU-Zone für WEA erachtet. Umso kritischer nimmt der NABU die aktuellen Planungsabsichten der Stadt Blieskastel zur Kenntnis, bei der nun in einem neuen Verfahren der Windenergie „substantiell“ Raum gegeben werden soll. Dies mutet nach einer Planung „mit der Brechstange“ an, die vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg hat: In einem Gebiet mit einem derartig hohen naturschutzfachlichen Konfliktpotential sollte von der Errichtung von Windenergieanlagen Abstand genommen werden.

Vielmehr sieht der NABU im Bliesgau den Schwerpunkt der alternativen Energiegewinnung im Ausbau der Sonnenenergienutzung an geeigneten Standorten (der Bliesgau hat eines der höchsten Sonneneinstrahlungspotenziale in Deutschland). Hier sollte der Fokus vor allem auf die Dachanlagen von Gebäuden gelegt werden. Hier besteht ein großes Potenzial, welches noch lange nicht ausgeschöpft ist und durch massive Förderung vorangetrieben werden muss. Aber auch bei PV-Freiflächenanlagen bleiben die konkreten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt - eine ökologisch sensible Standortwahl vorausgesetzt – deutlich reduziert. Dies bezieht sich nicht nur auf die Betriebsphase, sondern auch u.a. auf Wartung und Rückbau der Anlagen. ?

Sollte der Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Blieskastel tatsächlich neu aufgestellt werden, fordert der NABU, dass auch bereits auf Flächennutzungsplanebene die Naturschutzbelange ausreichend berücksichtigt werden. So müssen vorhandene Vogelzugrouten, Brutstandorte windkraftsensibler Arten sowie Fledermausdichtezentren und Kerngebiete der Wildkatze in die Restriktionsanalyse einfließen bzw. bei der Ausweisung von neuen Konzentrationszonen berücksichtigt werden. Schutzgebiete sowie Pflege- und Kernzone der Biosphäre sind inkl. ausreichender Pufferflächen von WEA freizuhalten, ebenso Waldflächen sowie Waldrandlagen. So werden im saarländischen Staatswald bereits seit 2017 keine weiteren Flächen für die Windenergienutzung mehr ausgewiesen, um den Belangen des Natur- und Bodenschutzes Rechnung zu tragen. Auch steht die hohe Bedeutung des Waldes für den Klimaschutz (Bäume = CO2-Speicher) einer WEA-Nutzung entgegen. Sollte die Planung substanzielle Defizite hinsichtlich der Gründlichkeit und der Umweltverträglichkeit aufweisen, werden wir als anerkannter Naturschutzverband alle Rechtsmittel ausschöpfen, die uns der Gesetzgeber als Umweltverband anhand gegeben hat, um den einzigartigen Charakter der Biosphäre zu verteidigen.

NABU-Ortsgruppe Blieskastel e. V., Vorsitzende Evelyn Moschel, Tel. 06844/991146, E-Mail: briefkasten@nabu-blieskastel.de

NABU Landesverband Saarland e. V., Stellvertretender Vorsitzender Karl Rudi Reiter, Handynummer: 0171 4940442, E-Mail: rkreiter@t-online.de