Probebohrungen im Taubental durch die MEG Kirkel GmbH

Der NABU fordert eine nachhaltige Nutzung des Grundwassers!

Saarpfalz Kreis/Lebach: Die MEG Kirkel GmbH, eine Tochter der Schwarz-Lidl-Kaufland Gruppe, produziert in Kirkel Mineralwasser und Limonaden, die europaweit vertrieben werden. Die Firma hat die Erlaubnis, pro Jahr bis zu 500.000 m³ Grundwasser zu fördern. Im Sommer 2020 wurde durch die Firma eine Probebohrung im Nahbereich der Biosphären-Kernzone Taubental auf dem Gebiet der Gemeinde Kirkel ausgebracht. Diese dient dem Ziel, einen weiteren Brunnen anzulegen und die Grundwasserfördermenge auszuweiten.

Der NABU Saarland und seine Untergliederungen im Saarpfalz-Kreis stehen diesem Vorhaben ausgesprochen kritisch gegenüber.

Die Entnahme betrifft den Grundwasserkörper SL 06, der sich von Saarbrücken bis Homburg erstreckt. Dieser Grundwasserkörper dient der Wasserversorgung der Städte und Gemeinden Homburg, Neunkirchen, Blieskastel, Mandelbachtal, St. Ingbert, Sulzbach und Saarbrücken. Hinzu kommen die gewerblichen Grundwasserentnahmen der Karlsberg Brauerei und der MEG Kirkel GmbH.

Der NABU ist der Auffassung, dass die Nutzung der Grundwasserreserven nur nachhaltig erfolgen darf. Das bedeutet, die durchschnittlichen Gesamtwasserentnahmen dürfen die durchschnittliche Grundwasserneubildung nicht übersteigen. Im Hinblick auf die Auswirkungen des globalen Klimawandels erscheint die Höhe der Grundwasserneubildung in unserer Region aktuell ungeklärt. Es stellt sich daher zunächst die Frage, ob nicht bereits die Summe der aktuellen Wasserentnahmen die in Zukunft zu erwartende Grundwasserneubildung bereits übersteigt und zu einem Absinken des Grundwasserspiegels führt. Für eine Ausweitung der Grundwasserfördermenge bestünde dann überhaupt kein Raum. Welche Auswirkungen hat eine Grundwasserabsenkung auf den gesamten Landschaftswasserhaushalt in unserer Region? Diese Frage und die Frage der zu erwartenden Grundwasserneubildung als auch die Feststellung der aktuellen Entnahmemengen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Verlängerung bestehender Nutzungsrechte oder deren Erweiterung geprüft und bewertet werden. Dazu ist eine fundierte wissenschaftliche Untersuchung der aufgezeigten Themen unerlässlich. Im Hinblick auf die Bedeutung der Grundwasservorkommen für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung und den Erhalt der bestehenden Ökosysteme müssen die Ergebnisse der Untersuchung der Öffentlichkeit bekannt gegeben und in den kommunalen Gremien der betroffenen Städte und Gemeinden diskutiert werden.
Ein intakter Landschaftswasserhaushalt ist Grundlage der bestehenden Ökosysteme und damit letztlich auch für das Erscheinungsbild unserer Region, wie wir sie kennen.

Für den NABU ist bei einer Abwägung der unterschiedlichen Interessen klar, dass die Sicherung der Trinkwasserversorgung und der Erhalt der bestehenden Ökosysteme vor jeder kommerziellen Nutzung des Grundwassers Vorrang haben müssen.

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