Mitgliederversammlung am 19. März 2023

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Unsere Mitgleiderversammlung findet am 19. März um 15.00 Uhr im Kath. Pfarrheim, Herrengartenstraße 1 in Ottweiler, statt.

Die Mitgleiderversammlung findet unter den aktuell geltenden Coronaregeln statt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

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Tagesordnung:

TOP 1 Begrüßung durch die 1. Vorsitzende

 Ergänzung der Tagesordnung

TOP 2 Berichte

2.1. Bericht der 1. Vorsitzenden

2.2. Berichte des Kassierers und der Kassenprüfer

TOP 3 Aussprache zu den Berichten

TOP 4 Entlastung des Vorstandes

TOP 5 Neuwahl des Kassierers/ der Kassiererin (für restl. Wahlperiode = 3 Jahre)

TOP 6 Wahl der Delegierten zur Landesvertreterversammlung

TOP 7 Satzungsänderung § 11.1 Mitgliederversammlung

TOP 8 Anträge der Mitglieder

TOP 9 Verschiedenes

 

Ich freue mich über Ihr Kommen.

 

Viele Grüße

Jasmin Burgardt

 

 

Betrifft die Satzungsänderung (TOP 7):

 

Zurzeit gültige Fassung:

 

§ 11 Mitgliederversammlung

1   Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen und unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einzuberufen.

 

Der Text von § 11 soll wie folgt ergänzt werden:

 

§ 11 Mitgliederversammlung

1     Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen und unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einzuberufen.

Die elektronische Bekanntgabe ist zulässig.