Unsere Mitgleiderversammlung findet am 19. März um 15.00 Uhr im Kath. Pfarrheim, Herrengartenstraße 1 in Ottweiler, statt.
Die Mitgleiderversammlung findet unter den aktuell geltenden Coronaregeln statt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
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Tagesordnung:
TOP 1 Begrüßung durch die 1. Vorsitzende
Ergänzung der Tagesordnung
TOP 2 Berichte
2.1. Bericht der 1. Vorsitzenden
2.2. Berichte des Kassierers und der Kassenprüfer
TOP 3 Aussprache zu den Berichten
TOP 4 Entlastung des Vorstandes
TOP 5 Neuwahl des Kassierers/ der Kassiererin (für restl. Wahlperiode = 3 Jahre)
TOP 6 Wahl der Delegierten zur Landesvertreterversammlung
TOP 7 Satzungsänderung § 11.1 Mitgliederversammlung
TOP 8 Anträge der Mitglieder
TOP 9 Verschiedenes
Ich freue mich über Ihr Kommen.
Viele Grüße
Jasmin Burgardt
Betrifft die Satzungsänderung (TOP 7):
Zurzeit gültige Fassung:
§ 11 Mitgliederversammlung
1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen und unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einzuberufen.
Der Text von § 11 soll wie folgt ergänzt werden:
§ 11 Mitgliederversammlung
1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen und unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einzuberufen.
Die elektronische Bekanntgabe ist zulässig.